Das BFG hatte zu klären, ob die GmbH zum Umwandlungsstichtag sowie am Tag des Umwandlungsbeschlusses das Betriebserfordernis erfüllt habe und auf die Hauptgesellschafterin umgewandelt werden konnte, damit anlässlich der Umwandlung die Verlustvorträge sowie die anrechenbare Mindestkörperschaftsteuer (MiKöSt) auf die Bf überhaupt übergehen konnten. Das BFG habe dies verneint.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.