Regierungsentwurf zur Umsetzung der DAC6-Richtlinie - Ende der Verschwiegenheitspflicht der Steuerberater?
Das Bundeskabinett hat am 9. 10. 2019 den Gesetzentwurf zur Einführung einer Mitteilungspflicht1 für grenzüberschreitende Steuergestaltungen2 beschlossen. Damit soll die Richtlinie 2018/822/EU vom 15. 5. 2018 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU bezüglich des verpflichtenden automatischen Informationsaustauschs im Bereich der Besteuerung über mitteilungspflichtige grenzüberschreitende Gestaltungen (sogenannte "DAC6-Richtlinie", die am 25. 6. 2019 in Kraft getreten ist) in nationales Recht umgesetzt werden. Das hat bis zum 31. 12. 2019 zu geschehen; die Anwendung soll ab dem 1. 7. 2020 erfolgen. Geregelt werden sollen die Anzeigepflichten in den neuen §§ 138d-k AO; bei Verstoß droht ein Ordnungsgeld von bis zu 25.000 €. Im Folgenden werden die Regelungen in den Grundzügen ebenso wie die Kritik daran dargestellt.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.