Steuerrecht / Blick nach Deutschland

Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen

Udo Eversloh

Regierungsentwurf zur Umsetzung der DAC6-Richtlinie - Ende der Verschwiegenheitspflicht der Steuerberater?

Das Bundeskabinett hat am 9. 10. 2019 den Gesetzentwurf zur Einführung einer Mitteilungspflicht1 für grenzüberschreitende Steuergestaltungen2 beschlossen. Damit soll die Richtlinie 2018/822/EU vom 15. 5. 2018 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU bezüglich des verpflichtenden automatischen Informationsaustauschs im Bereich der Besteuerung über mitteilungspflichtige grenzüberschreitende Gestaltungen (sogenannte "DAC6-Richtlinie", die am 25. 6. 2019 in Kraft getreten ist) in nationales Recht umgesetzt werden. Das hat bis zum 31. 12. 2019 zu geschehen; die Anwendung soll ab dem 1. 7. 2020 erfolgen. Geregelt werden sollen die Anzeigepflichten in den neuen §§ 138d-k AO; bei Verstoß droht ein Ordnungsgeld von bis zu 25.000 €. Im Folgenden werden die Regelungen in den Grundzügen ebenso wie die Kritik daran dargestellt.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
RdW 2019/629

20.11.2019
Heft 11/2019
Autor/in
Udo Eversloh

Udo Eversloh, Rechtsanwalt i.R. und Fachpublizist in Köln war jahrelang Ressortleiter Steuerrecht der deutschen Fachzeitschrift Betriebs-Berater. Er ist Autor etlicher Fachbeiträge und Kommentierungen zum Steuer- und Gesellschaftsrecht sowie zum Recht der betrieblichen Altersversorgung (bAV) und tritt auch als Referent bei Seminaren für Angehörige der steuerberatenden Berufe auf.