Artikelrundschau März 2020 - Teil 1 / (Bundes-)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, Insolvenzrecht

Negativformulierung bei Direktvorlageantrag (Schantl, BFGjournal 3/2020, S. 132)

Mag. Franz Proksch / Dr. Erik Tajalli

Gem § 262 Abs 2 BAO hat eine BVE zu unterbleiben, wenn dies beantragt wird und die Bescheidbeschwerde innerhalb von drei Monaten von der Abgabenbehörde dem BFG vorgelegt wird. Der Antrag auf Direktvorlage sei bzgl der Erlassung einer Beschwerdevorentscheidung negativ zu formulieren.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2020/304

18.05.2020
Heft 9/2020