Arbeitsrecht

Neue Grundgehaltsangabe und All-in-Klauseln - nur bessere Transparenz?

Univ.-Prof. Dr. Franz Schrank

Im Zuge des ARÄG 2015 wurde das AVRAG auch hinsichtlich der Entgeltdarstellung novelliert. Betragsmäßig auszuweisen ist jeweils das Grundgehalt. Wird dies bei neuen All-in-Vereinbarungen unterlassen, gebührt dem Arbeitnehmer zwingend ein Ist-Grundgehalt, welches dann für die Mehr- und Überstundenentgelte heranzuziehen ist und damit auch die Deckungsprüfung bzw deren Ergebnis beeinflusst. Begründet werden diese Maßnahmen vor allem, aber nicht nur, mit besserer Transparenz.

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Artikel-Nr.
RdW 2016/29

22.01.2016
Heft 1/2016
Autor/in
Franz Schrank

o. Univ.-Prof. Dr. Franz Schrank, ehemals Institut für Arbeits- und Sozialrecht der Universität Wien, Fachautor sowie nachgefragter Seminarvortragender, mit erheblicher Beratungserfahrung aus seiner früheren Tätigkeit in der Wirtschaftskammer Steiermark, sind va Neuerungen im Arbeitsrecht ein besonderes Anliegen.