IT-Recht

Neue Pflicht für Unternehmen zur Entgegennahme elektronischer Zustellungen

Mag. Dipl.-Ing. Dr. Bernhard Horn, Oesterreichische Nationalbank

Zur verpflichtenden Schaffung der Voraussetzungen für elektronische Zustellungen von Behörden

Seit 1. 12. 2018 sind alle Unternehmen in Österreich bis auf wenige Ausnahmen verpflichtet, elektronische Zustellungen von Verwaltungsbehörden und Gerichten entgegenzunehmen. Sofern noch nicht geschehen, müssen die betroffenen Unternehmen daher möglichst rasch die notwendige Infrastruktur herstellen und ihre internen Prozesse so gestalten, dass behördliche Zustellungen auf elektronischem Weg empfangen werden können und ihre weitere interne Bearbeitung sichergestellt ist. Diese Verpflichtung wurde ohne viel Aufsehen und relativ disloziert mit dem Deregulierungsgesetz 2017 (BGBl I 40/2017) in § 1b E-GovG aufgenommen. Im Gegenzug bekommen Unternehmen und Bürger ab 1. 1. 2020 das Recht, elektronisch mit Behörden zu kommunizieren (§ 1a E-GovG).

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Artikel-Nr.
jusIT 2019/1

20.02.2019
Heft 1/2019
Autor/in
Bernhard Horn

Mag. DI Dr. Bernhard Horn, LL.M. ist Datenschutzbeauftragter und Jurist für IT-Compliance bei der Oesterreichischen Nationalbank. Er ist im Referat Compliance tätig und beschäftigt sich dort vornehmlich mit IT- und datenschutzrechtlichen Themen.