IT-Recht

Neues zum Gebrauchthandel mit digitalen Inhalten

Mag. Thomas Rainer Schmitt

Zugleich eine Besprechung der Entscheidung des OLG Hamm 15. 5. 2014, 22 U 60/13

Die Frage, worauf der Erschöpfungsgrundsatz im digitalen Zeitalter anzuwenden ist, beschäftigt Literatur und Gerichte noch immer. Der EuGH hat bestätigt, dass auch bei nicht auf Datenträgern vertriebenen Computerprogrammen das Verbreitungsrecht (§ 17 dUrhG, § 16 öUrhG) des Urhebers der Erschöpfung unterliegt, und dass auch eine damit zusammenhängende Vervielfältigung zulässig ist. Seitdem hat sich eine Fülle von Stellungnahmen damit auseinandergesetzt, ob bei anderen digitalen Inhalten das Gleiche gelten soll. Problematisch ist dies vor allem deshalb, weil unionsrechtliche Grundlagen jeweils eigene Richtlinien sind (InfoSoc-RL, Computerprogramm-RL). Der Beitrag beleuchtet die Thematik anhand eines neueren Urteils des OLG Hamm über die Anwendbarkeit des Erschöpfungsgrundsatzes beim datenträgerlosen Vertrieb von Hörbüchern.

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Artikel-Nr.
jusIT 2014/99

16.12.2014
Heft 6/2014
Autor/in
Thomas Schmitt

Dr. Thomas Rainer Schmitt ist stellvertretender Leiter der österreichischen Aufsichtsbehörde für Verwertungsgesellschaften. Er ist Autor zahlreicher Beiträge zum IP- und IT-Recht, insbesondere zum Urheberrecht, und trägt regelmäßig zu Themen aus diesen Rechtsbereichen vor.