Zugleich eine Besprechung der Entscheidung des OLG Hamm 15. 5. 2014, 22 U 60/13
Die Frage, worauf der Erschöpfungsgrundsatz im digitalen Zeitalter anzuwenden ist, beschäftigt Literatur und Gerichte noch immer. Der EuGH hat bestätigt, dass auch bei nicht auf Datenträgern vertriebenen Computerprogrammen das Verbreitungsrecht (§ 17 dUrhG, § 16 öUrhG) des Urhebers der Erschöpfung unterliegt, und dass auch eine damit zusammenhängende Vervielfältigung zulässig ist. Seitdem hat sich eine Fülle von Stellungnahmen damit auseinandergesetzt, ob bei anderen digitalen Inhalten das Gleiche gelten soll. Problematisch ist dies vor allem deshalb, weil unionsrechtliche Grundlagen jeweils eigene Richtlinien sind (InfoSoc-RL, Computerprogramm-RL). Der Beitrag beleuchtet die Thematik anhand eines neueren Urteils des OLG Hamm über die Anwendbarkeit des Erschöpfungsgrundsatzes beim datenträgerlosen Vertrieb von Hörbüchern.
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