IT-Recht

Neues zur Weitersendung von TV-Programmen und zu Online-Videorekordern

Mag. Dr. Thomas Rainer Schmitt

Mit einer rezenten Entscheidung vom September 20201 nahm sich der OGH erneut der sog "Kabelweitersendung" (auch: "Kabelweiterleitung") nach § 59a UrhG sowie den damit zusammenhängenden, weiteren Bestimmungen des UrhG an. Die Entscheidung enthält einige allgemeingültige, über den konkreten Anlass hinauswirkende Aussagen, die zur näheren Analyse und Beleuchtung einladen.2 Sie bietet aber auch neue Erkenntnisse zum Thema Online-Videorekorder. Nach der detaillierten Darstellung von Sachverhalt und Entscheidungsbegründung werden insb die Lizenzierungspraxis sowie dogmatische Grundlagen der Kabelweitersendung näher beleuchtet, dies auch unter Berücksichtigung der Online-SatCab-RL,3 deren Umsetzungsfrist sich dem Ende zuneigt.4

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Artikel-Nr.
jusIT 2021/3

25.02.2021
Heft 1/2021
Autor/in
Thomas Schmitt

Dr. Thomas Rainer Schmitt ist stellvertretender Leiter der österreichischen Aufsichtsbehörde für Verwertungsgesellschaften. Er ist Autor zahlreicher Beiträge zum IP- und IT-Recht, insbesondere zum Urheberrecht, und trägt regelmäßig zu Themen aus diesen Rechtsbereichen vor.