Artikelrundschau November 2019 / Körperschaftsteuer, Umgründungssteuerrecht, Privatstiftungen, Vereine

Nicht getilgte Verbindlichkeiten erhöhen nicht den Liquidationsgewinn (Marschner, BFGjournal 11/2019, S. 434)

MMag. Maria Gold-Tajalli / Mag. Franz Proksch

Das Abwicklungsendvermögen werde nicht erhöht, indem nicht getilgte Verbindlichkeiten nicht angesetzt werden. Die Liquidationsbesteuerung diene der Erfassung bisher unbesteuerter stiller Reserven; eine darüber hinausgehende Besteuerung einer bei der zu liquidierenden Gesellschaft nicht eingetretenen Vermögensmehrung ergäbe sich daraus nicht.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2020/54

05.02.2020
Heft 1-2/2020