Steuerrecht

Nobelpreis doch steuerfrei!

RA Dr. Clemens Thiele, LL.M. Tax (GGU)

Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2004 hat der Gesetzgeber neuerlich bewiesen, dass er kein Geber, sondern ein Macher ist. § 15 Abs 1 Z 6 ErbStG macht nunmehr Gewinne aus unentgeltlichen öffentlichen Ausspielungen schenkungssteuerfrei.

In RdW 2004/645, 691 hat WERNER DORALT dankenswerterweise dargelegt, dass Preise, mit denen in erster Linie nicht die beruflichen Leistungen des Preisträgers gewürdigt werden, sondern seine Persönlichkeit geehrt wird, gemeinhin als steuerfrei „gelten“, obwohl sich dies dogmatisch kaum begründen ließe.

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Artikel-Nr.
RdW 2005/155

15.02.2005
Heft 2/2005
Autor/in
Clemens Thiele

RA Hon.-Prof. Dr. Clemens Thiele, LL.M. Tax (GGU) Fulbright Stipendiat für US-Steuerrecht; Anwaltliche Tätigkeit in Deutschland und den USA; Gründer der Kanzlei EUROLAWYER®; Honorarprofessor der Universität Salzburg; Autor und Herausgeber von Publikationen zum IP/IT-Recht; gerichtlich beeideter Sachverständiger für Urheberfragen aller Art.