Die Datenschutz-Grundverordnung enthält 69 Öffnungsklauseln und überlässt dem nationalen Gesetzgeber damit einen erheblichen Regelungsspielraum. Der vorliegende Beitrag bietet eine systematische Übersicht.
Datenschutz-Grundverordnung; Öffnungsklausel, echte; Öffnungsklausel, unechte; Öffnungsklausel, obligatorische; Öffnungsklausel, fakultative
Die Datenschutz-Grundverordnung (VO [EU] 2016/679; im Folgenden "DS-GVO") nimmt ungeachtet ihres Charakters als EU-Verordnung keine gänzliche Vollharmonisierung des Datenschutzrechts vor, sondern enthält insgesamt 69 Öffnungsklauseln, welche nationalstaatliche Regelungen ermöglichen bzw in manchen Fällen zwingend vorsehen. Die DS-GVO kann daher als "hinkende Verordnung" bezeichnet werden.1
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.