Das BMF hat Anfang April 2018 den Begutachtungsentwurf des Jahressteuergesetzes 2018 vorgestellt, mit dem die Regelungen des § 10 Abs 4 bis 6 KStG idgF abgeschafft werden sollten. Die bisherige Switch-over Klausel soll in Zukunft durch die sog Hinzurechnungsbesteuerung des § 10a KStG idF JStG 2018 ersetzt werden, mit der die Besteuerung von ausländischen (passiven) Einkünften entsprechend den Vorgaben der Anti-BEPS Richtlinie1 umgesetzt wird. Trotz dieser bevorstehenden Gesetzesänderung sind mit der (noch) aktuellen Rechtslage nach wie vor einige offene Fragen verbunden, die insb für die Praxis von Bedeutung sind und auf die in diesem Beitrag eingegangen werden soll.
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