Info aktuell / Wirtschaftsrecht / Judikatur / Österreich

OGH: Krankenzusatzversicherung - Begrenzung für Vorschäden?

Bearbeiterinnen: Sabine Kriwanek / Barbara Tuma

Nach der Bedingungslage zum vorliegenden Krankenzusatzversicherungsvertrag ist die Bekl für medizinisch notwendige Heilbehandlungen deckungspflichtig, die "Unfallfolgen" sind, also für Behandlungen von Zuständen, die durch einen Unfall verursacht wurden. Auf Vorschäden wird in der Bedingungslage in keiner Weise Bezug genommen; sie unterscheidet sich damit von üblichen Klauseln in der Unfallversicherung, mit denen eine sachliche Begrenzung des Versicherungsschutzes insofern vorgesehen ist, als eine Versicherungsleistung nur für die Folgen zu erbringen ist, die durch den eingetretenen Unfall hervorgerufen wurden, für die also der Unfall (allein) kausal ist.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
RdW 2021/311

21.06.2021
Heft 6/2021