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OGH: Unfallversicherung - Fehlende Lenkberechtigung, Kausalitätsgegenbeweis

Bearbeiterinnen: Sabine Kriwanek / Barbara Tuma

Der Kl (mit-)verursachte den Unfall unter Verstoß gegen die Verkehrsvorschriften durch Fahren auf nur einem Hinterreifen ("Wheelie") während des Überholvorgangs mit einem Motorrad, für das er eine Lenkerberechtigung für die Klasse A benötigt hätte. Er verfügte jedoch nur über eine Lenkerberechtigung für die Klasse A2 (Verletzung der Obliegenheit nach Art 19.1 AUVB).

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Artikel-Nr.
RdW 2021/646

16.12.2021
Heft 12/2021