ZaDiG: § 27 Abs 1-Abs 3 und Abs 5, § 36 Abs 1, § 44 Abs 2 und Abs 3, § 46 Abs 3-Abs 5
ABGB: § 879 Abs 3, § 1333 Abs 2
KSchG: § 6 Abs 3
Aufgrund der fehlenden Auflistung im Ausnahmekatalog des § 27 Abs 3 ZaDiG sind Klauseln unzulässig, die auch für eine vom Kunden wegen Verlusts, Diebstahls oder einer missbräuchlichen Verwendung erwirkte Sperre oder für den Austausch der Karte nach einer vorangegangenen Kartensperre ein Entgelt vorsehen.Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
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