IT-Recht Judikatur / Urheberrecht

OGH: Zustimmungslose Verwendung eines Videos im Rahmen der Berichterstattung - weder § 42f noch § 42c UrhG anwendbar

Bearbeiter: Thomas Rainer Schmitt

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Artikel-Nr.
jusIT 2024/128

29.10.2024
Heft 5/2024
Autor/in
Thomas Schmitt

Dr. Thomas Rainer Schmitt ist stellvertretender Leiter der österreichischen Aufsichtsbehörde für Verwertungsgesellschaften. Er ist Autor zahlreicher Beiträge zum IP- und IT-Recht, insbesondere zum Urheberrecht, und trägt regelmäßig zu Themen aus diesen Rechtsbereichen vor.