Kommentarliteratur kann zweifelsohne als die wichtigste Literaturquelle in der juristischen Praxis bezeichnet werden. Vor der Einführung der Online-Kommentare1 erwies sich jedoch der Zugang zur Kommentarliteratur in größeren Betrieben, wie etwa der Universität Graz mit ihren vielen Tausenden Nutzern, allein aufgrund der beschränkten Anzahl der vorliegenden physischen Exemplare als schwierig. Mit der Einbindung von Gesetzeskommentaren in die juristischen Datenbanken bietet sich JuristInnen inzwischen ein rund um die Uhr nutzbares und unabhängig von der Anzahl physischer Exemplare bestehendes, vielfältiges Angebot. Bei der Nutzung dieses Angebots stellen sich unweigerlich viele Fragen, wie insb ob bzw wie weit die Online-Version der vorliegenden Buchausgabe entspricht. Diesen Fragen will der Beitrag nachgehen. Dabei soll in einem ersten Teil Grundlegendes zu Online-Kommentaren dargestellt werden. Der zweite Teil befasst sich in der Folge eingehend mit der Aktualität und Aktualisierung von Online-Kommentaren.
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