Viele Kollektivverträge würden pauschale Taggelder für Dienstreisen vorsehen. Ursache für die weite Verbreitung solcher Regelungen sei nicht nur die Vereinfachung der Personalverrechnung, sondern vor allem, dass derartige Taggelder steuer- und beitragsrechtlich (zumindest teilweise) begünstigt seien. Allerdings gebe es auch steuerrechtliche "Fallen", die vermieden werden sollten. Damit es nicht nur bei abstrakten Aussagen bleibe, werden die verschiedenen Konstellationen am Beispiel des Kollektivvertrags für Angestellte der Baugewerbe und der Bauindustrie dargestellt. Sie könnten auch bei anderen Kollektivverträgen hilfreich sein, da die steuerrechtlichen Bestimmungen für alle Kollektivverträge ident seien.
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