Bundesweiter Fachbereich

Personalgestellung für Baustellen

Mag. Elisabeth Plank

Personalgestellungsfirmen verleihen an andere Unternehmer Arbeitnehmer, die auf konkreten Baustellen im In- und Ausland eingesetzt werden. Stellt die Überlassung dieser Arbeitskräfte noch eine Personalgestellung (mit Leistungsort nach § 3a Abs 6 UStG 1994 [Empfängerort]) dar, oder handelt es sich um eine Grundstücksleistung (mit Leistungsort nach § 3a Abs 9 UStG 1994 [Grundstücksort])?

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2013/969

28.11.2013
Heft 22/2013
Autor/in

Mag. Elisabeth Plank ist Fachexpertin in der Zentralen Fachstelle (Zentrale Services) der Bundesfinanzverwaltung. Darüber hinaus ist sie als Vortragende und Fachautorin auf dem Gebiet der Umsatzsteuer tätig.