Datenschutz & E-Government

Pflege- und Wartungsleistungen als Auftragsverarbeitung nach der DS-GVO?

RA Mag. Gerald Steiner

Die Frage, ob ein beigezogener Dienstleister als datenschutzrechtlicher Auftragsverarbeiter zu qualifizieren ist, hat bei der Umsetzung der DS-GVO für große Verunsicherung gesorgt. In den Fokus der Aufmerksamkeit sind dabei Pflege- und Wartungsleistungen gerückt, insb dann, wenn der Dienstleister aus Anlass seiner Tätigkeit von personenbezogenen Daten Kenntnis nehmen könnte, ohne dass dies aber zum vertraglich vereinbarten Leistungsgegenstand gehört. Der folgende Beitrag versucht, Abgrenzungsmerkmale aufzuzeigen.

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Artikel-Nr.
jusIT 2019/41

24.06.2019
Heft 3/2019
Autor/in
Gerald Steiner

Mag. Gerald Steiner ist Rechtsanwalt bei andréewitch & partner rechtsanwälte GmbH (Wien) und zertifizierter Datenschutzbeauftragter. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen seit vielen Jahren im Bereich des IT-Rechts, insbesondere im Datenschutz- und im Zivilrecht.

Ausgewählte Publikationen:
Beiträge zu Lexis Briefings Datenschutzrecht (gem. A. Sedef); verschiedene Publikationen zu datenschutzrechtlichen Themen.