Wirtschaftsrecht

Privilegien der DSGVO auch für Schiedsgerichte?

Univ.-Prof. Dr. Astrid Deixler-Hübner

Für Gerichte, die im Rahmen ihrer "justiziellen Tätigkeit" handeln, bestehen in der DSGVO Ausnahmen und Sonderregelungen, doch fehlt für den Gerichtsbegriff eine Legaldefinition. Der vorliegende Beitrag beschränkt sich auf die Untersuchung der Fragen, ob der Gerichtsbegriff auch auf Schiedsgerichte übertragen werden kann, welche Sonderregelungen für "Gerichte" bestehen, die im Rahmen ihrer "justiziellen Tätigkeit" handeln, und welche Möglichkeiten es gibt - auch wenn Schiedsgerichte nicht unter diesen Begriff subsumierbar sein sollten -, die Pflichten der Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter im Schiedsverfahren zu beschränken.1

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Artikel-Nr.
RdW 2020/88

21.02.2020
Heft 2/2020
Autor/in
Astrid Deixler-Hübner
Univ.-Prof- Dr. Astrid Deixler-Hübner lehrt an den Universitäten Wien und Krems. Ihre Lehr- und Forschungsschwerpunkte gelten dem Zivilverfahrensrecht und dem Familienrecht. Sie ist (Mit-)Herausgeberin von Kommentaren und Sammelbänden und Verfasserin zahlreicher anderer Publikationen zum Zivilverfahrens- und Familienrecht, anerkannte Vortragende im In- und Ausland und wurde bei Gesetzesänderungen bereits mehrfach als beratende Expertin beigezogen.