In einem Ergebnisprotokoll vom 3. 3. 2000 wurden neuerlich zahlreiche Auslegungsfragen zum DBA-Deutschland, zu denen teilweise bereits zuvor im EAS-Verfahren aus österr Sicht Stellung genommen worden war, mit dem deutschen Bundesfinanzministerium abgestimmt. Im Folgenden werden die Abstimmungsergebnisse chronologisch wiedergegeben:
Schließt eine in Österreich ansässige Versicherungsnehmerin mit einer deutschen Versicherungsgesellschaft einen Lebensversicherungsvertrag ab, auf Grund dessen ab dem Jahr 2011 eine monatliche Rente von rund 4.500 S zu leisten ist, dann ist das Besteuerungsrecht an diesen Renten der Republik Österreich zugeteilt. Diese Rechtsfolge ergibt sich aus dem Umstand, dass das geltende Doppelbesteuerungsabkommen für Rentenzahlungen dieser Art keine besondere Steuerzuteilungsregel enthält, sodass die Generalzuteilungsregel des Artikels 13 Abs 1 eingreift, die das Besteuerungsrecht dem Ansässigkeitsstaat zuweist.
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