Das österreichische Höchstgericht 1 äußerte in einem Rechtsstreit zwischen zwei Kärntner Rauchfangkehrermeistern wegen unlauteren Wettbewerbs Bedenken an dem in § 123 GewO vorgesehenen "Kehrgebietsschutz". Die Frage nach der Vereinbarkeit mit der Dienstleistungs-RL 2 beschäftigt nunmehr den EuGH. Der vorliegende Beitrag erläutert den Anlassfall und wagt einen Ausblick auf seinen möglichen Ausgang.
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