Die Ausarbeitung und Verfeinerung innerstaatlicher Masterpläne1 sowie die Erlassung von Rechtsvorschriften zum Schutz sog "kritischer Infrastrukturen" sind in vollem Gange und werden bereits seit längerer Zeit in-
tensiv durch EU-Programme2 und EU-Recht stimuliert. Ein wichtiger Kern der Normierungen sind einschlägige Meldepflichten, die im vorliegenden Beitrag näher diskutiert werden sollen.
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