Wirtschaftsrecht

Rechtssichere Verwendung von Schutzzeichen

RA Dr. Clemens Thiele, LL.M. Tax (GGU)

Die Inhaber von Immaterialgüterrechten sind bestrebt, sowohl auf ihren Produkten als auch in der Werbung auf ihre Schutzrechte hinzuweisen. Zum einen geschieht dies, um andere davon abzuhalten, die betreffenden Schutzrechte zu verletzen. Zum anderen erfolgt es, um Qualität und Fortschritt ihrer Waren und Dienstleistungen hervorzuheben. Die internationale ISO 160161 hat die Kennzeichen für Schutzrechte mit , ,, ® und © weitgehend standardisiert. Der vorliegende Beitrag erörtert die rechtlichen Fragen ihres ordnungsgemäßen Gebrauchs sowie die Folgen missbräuchlicher Verwendung von Schutzzeichen.

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Artikel-Nr.
RdW 2010/568

16.09.2010
Heft 9/2010
Autor/in
Clemens Thiele

RA Hon.-Prof. Dr. Clemens Thiele, LL.M. Tax (GGU) Fulbright Stipendiat für US-Steuerrecht; Anwaltliche Tätigkeit in Deutschland und den USA; Gründer der Kanzlei EUROLAWYER®; Honorarprofessor der Universität Salzburg; Autor und Herausgeber von Publikationen zum IP/IT-Recht; gerichtlich beeideter Sachverständiger für Urheberfragen aller Art.