Wirtschaftsrecht

Rechtssicherer Betrieb von Sozialen Trauerplattformen - Persönlichkeitsrechtliches zur Parte 2.0

RA Hon.-Prof. Dr. Clemens Thiele

Die "Parte 2.0" ist mittlerweile virtuelle Realität.1 Einen Teil des österreichischen Totenkults stellt die sogenannte "Parte" oder der "Partezettel" dar. Es handelt sich dabei um die Mitteilung eines Todesfalls durch eine Todesanzeige. Die Parte enthält meistens auch den Ort und Zeitpunkt des Begräbnisses sowie uU Angaben über religiöse Feiern in Erinnerung an den Toten (zB Totenmesse). Sogenannte "soziale Trauerplattformen" haben sich auch hierzulande darauf spezialisiert, im virtuellen Raum Todesanzeigen zu posten und Online-Kondolenzbücher aufzulegen: "Richten Sie kostenfrei eine oder mehrere Gedenkseiten ein. Entzünden Sie die schönsten virtuellen Kerzen im Web. Alle Profile sind mit QR-Codes ausgestattet. Wir garantieren für die sichere Aufbewahrung Ihres Andenkens. A**** hilft in der Trauer durch das soziale Erlebnis."2 Social Media, wie Facebook, bieten etwa die Möglichkeit, Facebook-Profile Verstorbener in Gedenkseiten umzuändern.3

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Artikel-Nr.
RdW 2015/149

17.03.2015
Heft 3/2015
Autor/in
Clemens Thiele

RA Hon.-Prof. Dr. Clemens Thiele, LL.M. Tax (GGU) Fulbright Stipendiat für US-Steuerrecht; Anwaltliche Tätigkeit in Deutschland und den USA; Gründer der Kanzlei EUROLAWYER®; Honorarprofessor der Universität Salzburg; Autor und Herausgeber von Publikationen zum IP/IT-Recht; gerichtlich beeideter Sachverständiger für Urheberfragen aller Art.