RIS ist ein ständiges "Work in progress"-Projekt. Im Rahmen dieser Reihe wird regelmäßig über neue Features, Inhalte und Funktionen des Rechtsinformationssystems des Bundes berichtet.1 Seit Beginn 2014 gibt es einige Neuerungen, die in der Folge kurz vorgestellt werden sollen.
Durch die Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 20122 sind bekanntlich elf Verwaltungsgerichte erster Instanz (neun Landesverwaltungsgerichte, ein Bundesverwaltungsgericht und ein Bundesfinanzgericht) geschaffen worden. In diesem Zusammenhang wurde naheliegenderweise beschlossen, die Entscheidungen der Verwaltungsgerichte auch im RIS zu dokumentieren. Gleichzeitig wurde durch diese Novelle - in Form der Einfügung des Art 101a B-VG - die Möglichkeit geschaffen, die Gesetzblätter der Bundesländer (entsprechend dem BGBl) im RIS rechtlich verbindlich kundzumachen. Auch Entscheidungen der neuen Datenschutzbehörde und der (ebenfalls neuen) Personalvertretungsaufsichtsbehörde werden (zumindest zum Teil) im RIS veröffentlicht.
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