Nach einjährigem Probe- (und Parallel-)betrieb steht seit Jahresbeginn ausschließlich "RIS neu" zur Verfügung. Die Neuerungen wurden im letzten Heft der jusIT im Überblick dargestellt.1 Es ist daher an der Zeit, auf Änderungen und Ergänzungen auch aus praktischer Anwendersicht einzugehen.
Die Teilapplikation "Bundesrecht"2 bietet, wie bisher, die Möglichkeit, das geltende Bundesrecht (sowohl das aktuelle als auch das historische, soweit im System erfasst) in konsolidierter Fassung (also unter Berücksichtigung von Novellierungen und Berichtigungen) abzurufen. Dokumentationseinheit ist hier grundsätzlich ein Paragraf (bzw ein Artikel, eine Anlage) einer Rechtsnorm.
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