Steuerrecht

Rückstellungsverbot für freiwillige Abfertigungen und Firmenjubiläen ebenfalls verfassungswidrig?

Gunter Mayr

Das EStG schließt Rückstellungen für freiwillige Abfertigungszusagen auch nach dem AbgÄG 1998 aus. Dies widerspricht allerdings den Erwägungen des VfGH zum Rückstellungsverbot für (Dienst-)Jubiläumsgelder; denn der VfGH hat das Rückstellungsverbot auch für freiwillige (Jubiläumsgeld-)Zusagen für verfassungswidrig erklärt. Gemessen an der Entscheidung des VfGH müssen daher zB Rückstellungen für Abfertigungszusagen an Vorstandsmitglieder genauso zulässig sein wie für Zusagen von Firmenjubiläumsgeldern. Problematisch erscheinen außerdem die Wertpapierdeckung und die Einschränkung der Abfertigungsrückstellung der Höhe nach.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
RdW 1999, 370

15.05.1999
Heft 5/1999
Autor/in
Gunter Mayr

Univ.-Prof. DDr. Gunter Mayr ist Sektionschef für Steuerpolitik und Steuerrecht im Bundesministerium für Finanzen und lehrt am Institut für Finanzrecht der Universität Wien.