Der österreichische Gesetzgeber hat eine Fülle von Hilfen verabschiedet, um die wirtschaftlichen Folgen der Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie abzumildern. Klassische Direktsubventionen werden von mehreren indirekten steuerlichen Maßnahmen begleitet, wie bspw dem zeitlich befristeten Verlustrücktrag. Dieser Beitrag zeigt, dass solche vom Grundsystem abweichenden begünstigenden Steuermaßnahmen nach der Rechtsprechung des EuGH sofort unter Beihilfeverdacht stehen.
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