Zur Vorlage des OGH an den EuGH
Der OGH hat ein anhängiges Amtshaftungsverfahren ausgesetzt und dem EuGH mehrere Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt, die zentrale Auslegungsfragen zur DSGVO betreffen.1 Im Fokus stehen dabei das Auskunftsrecht nach Art 15 DSGVO sowie der Anspruch auf immateriellen Schadenersatz nach Art 82 DSGVO. Anlass ist ein datenschutzrechtlicher Konflikt zwischen einem Prozessbegleiter und dem Leiter einer Volksschule, der in einer E-Mail kritische Äußerungen über diesen tätigte. Klärungsbedürftig ist ua, ob der Schulleiter als Verantwortlicher iSd DSGVO haftbar gemacht werden kann und wie weit das Auskunftsrecht hinsichtlich der Herkunft der verarbeiteten Daten reicht.
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