Steuerrecht aktuell

Sondersteuersatzeinkünfte: Steuerberatungskosten als Sonderausgaben abzugsfähig?

Dr. Thomas Leitner

Bei Einkünften, auf die ein besonderer Steuersatz gem § 27a Abs 1 EStG anwendbar ist bzw auf die der besondere Steuersatz gem § 30a Abs 1 EStG angewendet wird, können Steuerberatungskosten gem § 20 Abs 2 EStG im Allgemeinen1 nicht als Betriebsausgaben bzw Werbungskosten abgezogen werden. Der Frage, inwieweit eine Berücksichtigung der Steuerberatungskosten als Sonderausgaben möglich ist, kommt insoweit besondere Bedeutung zu.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2018/87

28.02.2018
Heft 3/2018
Autor/in
Thomas Leitner

Dr. Thomas Leitner ist Richter am Bundesfinanzgericht, Fachautor, Fachvortragender und Lehrbeauftragter am Fachbereich Sozial- und Wirtschaftswissenschaften/Rechnungslegung und Steuerlehre der Universität Salzburg.