Steuerrecht

Steuerfreiheit im Internet - der Internet Tax Freedom Act 1998

Clemens Thiele

Der US-amerikanische Bundesgesetzgeber hat sich selbst dazu verpflichtet, die im Internet getätigten Geschäfte vorläufig nicht zu besteuern. Das Abgabenmoratorium für den Cyberspace wird nachfolgend aufrissartig präsentiert und zur Nachahmung empfohlen.

Wenn es nach dem Willen des US-Bundesgesetzgebers geht, sollen die im Internet stattfindenden Informationsflüsse und Dienstleistungen nicht zusätzlich besteuert werden. Begründet wird dieses ehrgeizige Unternehmen damit, die rasante wirtschaftliche Entwicklung des Internet nicht zu bremsen. Erhofft werden vor allem neue, hochqualifizierte Arbeitsplätze im Multimediabereich. Der US-amerikanische Gesetzgeber und die Verwaltung sind sich auch darüber einig, dass der Konsument nicht mit zusätzlicher Unsicherheit belastet werden darf, was die Zahlung von Steuern angeht, wenn er sich im World Wide Web (WWW) bewegt. Zu beachten ist schließlich auch der besondere finanzpolitische Hintergrund in den USA. Insbesondere ist ungewiss, welche Gebietskörperschaften einen Datentransfer wie besteuern würden. Die ungeteilte Steuerhoheit liegt in den Vereinigten Staaten nämlich sowohl beim Bund als auch den Einzelstaaten und lokalen Verwaltungseinheiten1). Jede dieser Einrichtungen würde ihre Kompetenzen zur Besteuerung von Internet-Aktivitäten nützen.

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Artikel-Nr.
RdW 1999, 372

15.05.1999
Heft 5/1999
Autor/in
Clemens Thiele

RA Hon.-Prof. Dr. Clemens Thiele, LL.M. Tax (GGU) Fulbright Stipendiat für US-Steuerrecht; Anwaltliche Tätigkeit in Deutschland und den USA; Gründer der Kanzlei EUROLAWYER®; Honorarprofessor der Universität Salzburg; Autor und Herausgeber von Publikationen zum IP/IT-Recht; gerichtlich beeideter Sachverständiger für Urheberfragen aller Art.