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Steuerliche Abschreibung von Domainanschaffungskosten

RA Dr. Clemens Thiele, LL.M. Tax (GGU)

Entscheidungen der Finanzbehörden bzw Fiskaltribunale zur steuerlichen Behandlung von Internet Domains sind bisher sehr dünn gesät. Für umso mehr Aufmerksamkeit1) sorgte daher das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz2), wonach die Kosten für die Übernahme einer Domain nicht von der Steuer abgesetzt werden könnten. Das noch nicht rechtskräftige Urteil gibt Anlass, nach österreichischem Abgabenrecht zu erörtern, inwieweit Aufwendungen für den Kauf einer Internet Domain steuerlich berücksichtigt werden können?

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2005/999

02.11.2005
Heft 21/2005
Autor/in
Clemens Thiele

RA Hon.-Prof. Dr. Clemens Thiele, LL.M. Tax (GGU) Fulbright Stipendiat für US-Steuerrecht; Anwaltliche Tätigkeit in Deutschland und den USA; Gründer der Kanzlei EUROLAWYER®; Honorarprofessor der Universität Salzburg; Autor und Herausgeber von Publikationen zum IP/IT-Recht; gerichtlich beeideter Sachverständiger für Urheberfragen aller Art.