Mit dem Steuerreformgesetz 2015/2016 wird der besondere Steuersatz für Immobilienveräußerungen durch natürliche Personen von derzeit 25 % auf 30 % erhöht. Durch die Erhöhung des Steuersatzes werden auch die Verlustverwertungsmöglichkeiten adaptiert. Neben diesen Änderungen gibt es noch zahlreiche weitere ertragsteuerliche Neuerungen im Immobilienbereich, insbesondere in der Vermietung und Verpachtung, die im Beitrag näher dargestellt werden.
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