Wie ist eine systemkonsistente Einmalerfassung im Fall einer Teilentgeltlichkeit von Grundstücksveräußerungen zu erreichen?
Das 1. Stabilitätsgesetz 2012 schafft ab 1. 4. 2012 eine neue Rechtslage in der Ertragsbesteuerung von Grundstücken im Betriebs- und Privatvermögen: Gewinne/Überschüsse aus einer Veräußerung von Grundstücken werden nach §§ 30, 30a bis c und § 4 Abs 3a EStG in der Regel mit linear 25 % im Betriebs- und Privatvermögen besteuert, ohne die Progression in der Besteuerung der anderen Einkünfte zu verschärfen (Splittingeffekt). Eine gleichmäßige Ertragsbesteuerung im Betriebs- und Privatvermögen soll eine Einmalerfassung sichern. Funktioniert eine sachlich (Art 7 B-VG) gebotene Einmalerfassung1 auch bei gemischt entgeltlichen/unentgeltlichen Vorgängen?
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