Artikelrundschau Jänner 2024 - Teil 1 / Allgemeines - international, EU-Recht, Auslandsbeziehungen

Teilweise Umsetzung von Inhalten des Wachstumschancengesetzes im Kreditzweitmarktförderungsgesetz (Eversloh, RdW 2024/53, S. 75)

MMag. Maria Gold-Tajalli / Eva Pichler-Rohrhofer, MA

Der Bundesrat habe am 15. 12. 2023 dem Kreditzweitmarktförderungsgesetz zugestimmt. Damit würden einige steuerlich relevante Teile des "gescheiterten" Wachstumschancengesetzes nunmehr doch umgesetzt. Hintergrund der Änderungen sei primär die rechtzeitige Anpassung an das Inkrafttreten des MoPeG. Insb einige - im Beitrag überblicksartig dargestellte - Regelungen aus dem Wachstumschancengesetz seien in das Kreditzweitmarktförderungsgesetz mit aufgenommen worden. Das Gesetz solle am 1. 1. 2024 in Kraft treten.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2024/191

26.04.2024
Heft 8/2024