Wirtschaftsrecht / Judikatur / Vergaberecht

Transparenz bei nicht-prioritären Dienstleistungen

bearbeitet von RA Dr. Matthias Öhler

§

RL 2004/18/EG: Art 21, 53 Abs 2

BVergG §§ 6, 79 Abs 3, § 141

#

EuGH 18. 11. 2010, C-226/09, Kommission/Irland

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Artikel-Nr.
RdW 2010/791

16.12.2010
Heft 12/2010
Autor/in
Matthias Öhler

Dr. Matthias Öhler ist Rechtsanwalt bei Schramm Öhler Rechtsanwälte mit Schwerpunkt öffentliche Auftragsvergabe. Autor zahlreicher Publikationen zum Vergaberecht.