Bei der Zuordnung eines Ersatzwirtschaftsguts zu einer anderen ausländischen EU-/EWR-Betriebsstätte hat das Steueränderungsgesetz 2015 ein neues Wahlrecht zwischen einer Sofortbesteuerung und einer Verteilung der Steuer über fünf Jahre in § 6b Abs 2a EStG eingeführt. Wie der BFH im Urteil vom 22. 6. 2017 - VI R 84/14 - entschieden hat, bestehen weder gegen die damit verbundene Steuerstundung noch gegen den Stundungszeitraum von fünf Jahren europarechtliche Bedenken.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.