Steuerrecht

Umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage beim Tausch - gemeiner Wert, Teilwert, subjektiver Wert?

Univ.-Prof. Dr. Bettina Spilker

Zur Bemessungsgrundlage beim Tausch wird in der USt regelmäßig nach dem Bewertungsgesetz auf den gemeinen Wert verwiesen. Müsste es aber - gerade nach dem BewG - zumindest für den betrieblich tätigen Unternehmer nicht der Teilwert sein? Und wie verhält sich der gemeine Wert für den Tausch zum subjektiven Wert, den der EuGH für maßgeblich hält?

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Artikel-Nr.
RdW 2019/331

19.06.2019
Heft 6/2019
Autor/in
Bettina Spilker

Prof. Dr. Bettina Spilker ist derzeit Gastprofessorin an der Universität Wien. Forschungsschwerpunkte sind internationales Unternehmenssteuerrecht, insb Umsatzsteuerrecht und internationales Ertragsteuerrecht (DBA), sowie Verfahrensrecht.