Das Umsatzsteuerrecht scheine Unternehmer vom Spenden von noch genussfähigen Lebensmitteln abzuhalten, da das Spenden im Gegensatz zum Vernichten umsatzsteuerlich belastet sei. Ab 1. 1. 2025 solle sich das ändern. Lebensmittelspenden an gemeinnützige Einrichtungen sollten echt steuerbefreit werden, wenn die gespendeten Lebensmittel für mildtätige Zwecke verwendet würden. Der Beitrag zeigt, dass die Neuregelung von Lebensmittelspenden mit der Mehrwertsteuersystemrichtlinie und dem europ Beihilfeverbot in Einklang stehe.
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