Artikelrundschau März 2019 - Teil 1 / Umsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, Energieabgaben, Kammerumlage, Werbeabgabe

Umsatzsteuerrechtliche Organschaft und Kammerumlage 1 (Rattinger/Kuderer, SWK 7/2019, S. 387)

MMag. Maria Gold-Tajalli / Mag. Franz Proksch

Bei Vorliegen einer umsatzsteuerrechtlichen Organschaft habe jede einzelne Gesellschaft zu prüfen, ob Kammerumlagepflicht vorliegt. In einem Organkreis sei nicht notwendigerweise jede Gesellschaft kammerumlagepflichtig. Die Berechnung der KU 1 habe auf Ebene der einzelnen Gesellschaften zu erfolgen und der Organträger habe diese als Steuerschuldner abzuführen.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2019/326

06.06.2019
Heft 9/2019