(§ 3a Abs 1a Z 2 und § 4 Abs 8 lit b UStG 1994)
Stellt ein Unternehmer seinen Mitarbeitern unentgeltlich die Mittagsverpfl egung zur Verfügung, wird umsatzsteuerlich im Regelfall entweder ein Leistungsaustausch oder ein Eigenverbrauch vorliegen. Erfolgt die Gratisverköstigung aus besonderen, durch das Unternehmen veranlassten Motiven, kann diese Sachzuwendung in Ausnahmefällen nicht steuerbar sein. In der Folge soll auf die drei genannten Fallkonstellationen näher eingegangen werden. Dabei wird angenommen, dass der Unternehmer eine betriebseigene Kantine betreibt oder die zugekaufte Mittagsverpfl egung gegen Entgelt durch einen Gastwirt an seine Mitarbeiter ausgeben lässt.
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