Artikelrundschau Dezember 2020 - Teil 1 / (Bundes-)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, Insolvenzrecht

Unklarheiten bei der Anwendung des § 281a BAO und Gedanken zum Rechtscharakter der Vorlageerinnerung (Thunshirn, AVR 6/2020, S. 206)

Mag. Franz Proksch / Dr. Erik Tajalli

Die Bestimmung des § 281a BAO schließe eine Rechtsschutzlücke für den Fall, dass die Voraussetzungen für die Zuständigkeit des BFG nach dessen Ansicht nicht vorliegen. Die Vorlageerinnerung diene dem Rechtsschutz der Beschwerdeführer für den Fall, dass die Behörde bei der Vorlage an das BFG untätig bleibt.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2021/97

02.02.2021
Heft 3/2021