Unterhaltsersatzrenten sind nach der herrschenden Auffassung bei den Unterhaltsberechtigten steuerpflichtige wiederkehrende Bezüge. Dagegen richtet sich die Kritik vonBeiser: Unterhaltsersatzrenten sind bei den Unterhaltsberechtigten nicht-einkommensteuerbarer Unterhalt.
Die herrschende Auffassung sieht in Unterhaltsersatzrenten, die ein Schädiger an Unterhaltsberechtigte des Geschädigten (Getöteten/Verletzten) bezahlen muss, steuerpflichtige wiederkehrende Bezüge. Die herrschende Auffassung überzeugt nicht: Unterhaltsersatzrenten sind bei den Empfängern nichteinkommensteuerbarer Unterhalt.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.