Datenschutz & E-Government

Unzulässigkeit des Rechtsweges für Klagen gegen die Datenschutzbehörde?

RA Dr. David Suntinger

Anmerkungen zu OGH 17. 1. 2024, 6 Ob 143/23g

Überraschend wieder ungelöst erscheint die - bisher als gelöst betrachtete1 - Frage der Zulässigkeit des Rechtsweges für Klagen gegen datenschutzverletzende Handlungen und Unterlassungen hoheitlich handelnder Verantwortlicher. Um negative Rechtsfolgen - insb Verjährungen - hintanzuhalten, könnten Rechtsanwender bis zur Beseitigung der Rechtsunsicherheit durch höchstgerichtliche Urteile wieder dazu übergehen, parallel beide möglichen Rechtsschutzgleise zu befahren: das verwaltungsbehördliche mit Beschwerde an die Datenschutzbehörde und das gerichtliche mit Klage an ein Zivilgericht.

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Artikel-Nr.
jusIT 2024/50

02.05.2024
Heft 2/2024
Autor/in
David Suntinger
RA Dr. David SUNTINGER ist als selbständiger Rechtsanwalt in St. Veit an der Glan niedergelas-sen. Beruflich ist er seit 2012 mit Datenschutzrecht befasst. Sein Schwerpunkt liegt auf streitiger Durchsetzung wie Abwehr datenschutzrechtlicher Ansprüche vor Zivilgerichten und in der Vertre-tung vor der Datenschutzbehörde. Daneben berät er als externer Datenschutzbeauftragter Unter-nehmen bei der Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen.