IT-Recht

Urheberrechtliche Öffentlichkeit und elektronische Lernplattformen

Univ.-Ass. Mag. Philipp Maier

Urheberrechtsrelevante Nutzungen setzen grundsätzlich "Öffentlichkeit" voraus, deren Vorliegen sich im Schulbereich in Österreich in Form der sog "Schulöffentlichkeit" etabliert hat. Lernplattformen werden jedoch idR zugangsbeschränkt angeboten. Ein Zugriff auf die Inhalte ist prinzipiell nur für SchülerInnen bzw Studierende mittels persönlicher Login-Daten möglich. Dieser Beitrag untersucht die in Österreich nach hM anerkannte "Schulöffentlichkeit" iZm elektronischen Lernplattformen kritisch auf ihre Vereinbarkeit mit der aktuellen Rsp des EuGH.

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Artikel-Nr.
jusIT 2014/57

19.08.2014
Heft 4/2014
Autor/in
Philipp Maier

Mag. Philipp Maier ist Lektor am Institut für Rechtswissenschaftliche Grundlagen (Fachbereich Recht und IT) an der Karl-Franzens-Universität Graz. Nach seiner Diplomarbeit mit dem Titel „Urheberrecht in Wissenschaft und Lehre im Bereich der neuen Medien“ befasst er sich nunmehr in seiner Dissertation vertieft mit den urheberrechtlichen Aspekten des IKT-gestützten Lehrens und Lernens.

Publikationen (Auswahl):
Urheberrecht am Arbeitsergebnis der angestellten WissenschafterInnen, in Löschnigg (Hrsg), Recht am Arbeitsergebnis von WissenschafterInnen (2016) 119; Die öffentliche Zurverfügungstellung geschützter Werke für Unterricht und Lehre – eine Analyse des § 42g UrhG idF BGBl I 99/2015, in Thiele/Staudegger (Hrsg), Geistiges Eigentum. Jahrbuch 2016 (2016) 303; Urheberrechtliche Öffentlichkeit und elektronische Lernplattformen, jusIT 2014/57.