Steuerrecht

Verbindliche "Rulings" im Steuerrecht

Univ.-Prof. Dr. Tina Ehrke-Rabel / MR Prof. Mag. Dr. Christoph Ritz

Die Erreichung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges ist auf unterschiedliche Art und Weise möglich, an die sich regelmäßig Steuerrechtsfolgen knüpfen. Damit kann aber auch die Steuerbelastung je nachdem, wie ein Vorhaben umgesetzt wird, mehr oder weniger hoch sein. Ob die steuerrechtliche Beurteilung eines bestimmten Verhaltens richtig war, stellt sich im Normalfall frühestens im Zeitpunkt der Veranlagung und damit nach der Wahl einer bestimmten Umsetzungsvariante heraus. Angesichts der Komplexität des Wirtschaftslebens und der verschiedenen Umsetzungsmöglichkeiten für die Erreichung eines bestimmten Zieles einerseits und der Komplexität der Abgabengesetze andererseits entsteht dem Abgabepflichtigen in vielen Fällen jedoch das Bedürfnis nach Planungssicherheit: Er will schon vor der Auswahl einer bestimmten Umsetzungsmöglichkeit Gewissheit über deren steuerrechtliche Beurteilung haben. Planungssicherheit könnte dadurch erreicht werden, dass die Finanzverwaltung im Voraus der vom Steuerpflichtigen vorgenommenen steuerrechtlichen Einschätzung im Hinblick auf einen bestimmten erst zu verwirklichenden Sachverhalt zustimmt. Dies setzt aber voraus, dass die Zustimmung der Finanzverwaltung auch eine Bindungswirkung erzeugt.

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Artikel-Nr.
RdW 2010/680

15.10.2010
Heft 10/2010
Autor/in
Tina Ehrke-Rabel

Univ.-Prof.in Dr.in Tina Ehrke-Rabel leitet das Institut für Finanzrecht der Karl-Franzens-Universität Graz. Sie lehrt und forscht ebendort. Ihre Schwerpunkte liegen im europäischen Steuerrecht, dem Umsatzsteuer- und Abgabenverfahrensrecht sowie in verfassungs- und grundrechtlichen Fragen der Besteuerung. Im Moment forscht sie insb zu den Fragen der Digitalisierung im Steuerrecht.

Christoph Ritz

Prof. Dr. Christoph Ritz ist seit 1980 im BM für Finanzen im Bereich der BAO tätig und Universitätslektor an der Universität Linz; Fachvortragender (ua für Bundesfinanzakademie, Akademie der Wirtschaftstreuhänder, Anwaltsakademie, ÖGWT, VVT, ARS, SWK Steuerrechtstag); Nationalberichterstatter für IFA Kongress 1999; Teilnahme an Symposien und Seminaren (Universität Graz, Universität Wien, Wirtschaftsuniversität Wien).

Publikationen:

Fachartikel vor allem zum Abgabenverfahrensrecht (zB in RdW, ÖStZ, SWK, SWI), Beiträge in Sammelwerken (zB in beiden Stoll-Festschriften, Wien 1995 und 2005), BAO-Kommentar, 3. Auflage (2005).