Im folgenden Beitrag wird erörtert, ob das - dem VwGH unterstellte - Verständnis, wonach sich ein marktüblich agierender Immobilieninvestor "nur" für den nachhaltig erzielbaren Mietertrag des zur Vermietung geschaffenen Einfamilienhaus- oder Luxusvillengrundstücks interessiert und nicht auch für dessen Wertsteigerung, Auswirkung auf die abstrakte Renditeberechnung hat, die - bei Nichtvorliegen eines "funktionierenden Mietenmarktes" - zwecks Feststellung der verdeckten Zuwendung anzustellen ist. Zudem wird nachstehend der Frage nachgegangen, ob die Annahme einer wertsteigerungsbedingt "gewinnbringenden Veräußerung" bei zur Vermietung bestimmten Einfamilienhausgrundstücken/Luxusvillengrundstücken überhaupt realistisch ist.
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