Vor Kurzem wurde der finale Wartungserlass der UmgrStR veröffentlicht. Im Beitrag sollen die darin enthaltenen Aussagen zum Thema Bescheidadressierung nach Umgründungen näher beleuchtet werden.
Vor Kurzem wurde nach einer längeren Begutachtungsfrist des Entwurfs1 der finale Umgründungssteuerrichtlinien-Wartungserlass 2022 (UmgrStR-WE 2022) veröffentlicht.2 Die darin enthaltenen materiell-rechtlichen Änderungen und Klarstellungen wurden größtenteils bereits in Hirschler/Leo, Neues zu Umgründungen: Ausgewählte Änderungen aus dem UmgrStR-WE 2022, ÖStZ 2022, 637 sowie Titz, Aktuelles zu Umgründungen aus dem UmgrStR-Wartungserlass 2022, RWZ 2022, 323 behandelt.
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