Der EuGH hat in seinen Urteilen Alcatel Austria ua/BM für Wissenschaft und Verkehr („Ökopunkte“) und Regierungsviertel St. Pölten Licht in zwei heftig umstrittene Fragen des Vergaberechts gebracht: Nach diesen Urteilen muss die Zuschlagsentscheidung des öffentlichen Auftraggebers bereits vor der Auftragserteilung an den Auftragnehmer allen Mitbietern zur Kenntnis gebracht und damit anfechtbar gemacht werden. Die Aufhebung eines bereits rechtswidrig erteilten Auftrages durch den Auftraggeber kann aber im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens vor den Vergabekontrollbehörden nicht geltend gemacht werden.
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